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Verein zur Förderung des Einsatzes elektronischer Medien für demokratische Prozesse

Quantifiziertes Feedback

In der Diskussionsphase versuchen alle Initiativen auf die Mehrheitsfähigkeit ihres Antrags hinzuarbeiten. Dazu werben sie um Unterstützung bei den Teilnehmern. Hierbei geht es unabhängig von einer möglichen Präferenz nur um die Frage, ob der Antrag an sich ohne dies an weitere Bedingungen zu knüpfen als zustimmungsfähig betrachtet wird. Neben der (vorbehaltlosen) Unterstützung, gibt es die Möglichkeit dem Initiator mitzuteilen unter welchen Bedingungen, man sich eine Unterstützung vorstellen kann.

Teilnehmer, die einem Entwurf zustimmen könnten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, können diese notwendigen Bedingungen formulieren und die Anforderung mit dem eigenen Stimmgewicht versehen. Sofern eine Anforderung bereits existiert, kann das eigene Stimmgewicht hinzugefügt werden. Bereits gestellte Anforderungen sind nach dem Stimmgewicht beginnend mit dem höchsten Gewicht sortiert. Um die Chance der Realisierung der eigenen Anforderung zu erhöhen, ist es sinnvoll, sich (wann immer möglich) einer bereits bestehenden Anforderung anzuschließen.

Die Initiativen können nun den möglichen Stimmenzuwachs bei zufriedenstellender Realisierung der Anforderungen abschätzen. Hierbei wird für eine Auswahl der Anforderungen errechnet, welcher maximale Zuwachs zu erwarten ist. Da es sich hier grundsätzlich um notwendige Bedingungen handelt, werden Stimmen eines Teilnehmers nur dann gezählt, wenn alle von diesem Teilnehmer gestellten Bedingungen in der jeweiligen Auswahl enthalten sind.

Neben den beschriebenen

  • notwendigen Bedingungen für eine Zustimmung
    („bei Realisierung meiner Bedingungen würde ich zustimmen“)

gibt es folgende weitere Bewertungen von Anregungen:

  • Indikation der Präferenzsteigerung
    („dies macht den Vorschlag noch unterstützenswerter“)
  • Indikation der Präferenzsenkung
    („ich würde zwar weiterhin zustimmen, dies aber als Verschlechterung ansehen“)
  • hinreichende Bedingung für das Entziehen der Zustimmung
    („bei Realisierung dieser Änderung ziehe ich meine Unterstützung zurück“).

Alle Initiativen arbeiten nun auf eine Verbesserung des eigenen Vorschlags in Bezug auf seine Mehrheitsfähigkeit hin. Wenn eine Initiative einen neuen Entwurf (neue Version des Antrags) veröffentlicht, bleiben die angegebenen Bewertungen zunächst unverändert, da davon auszugehen ist, dass die jeweilige Initiative den Antrag i. d. R. nicht in seiner Substanz antastet und auf eine Verbesserung hinarbeitet. Die Unterstützer werden über die Änderungen informiert (Versionsvergleich zwischen dem aktuellen Entwurf und dem Entwurf zum Zeitpunkt der letzten Sichtung) und können die Bewertung ändern. Das Feedback umfasst die folgenden Informationen:

  • Zahl derzeit vorbehaltlosen Unterstützer
  • Zahl der derzeit vorbehaltlosen Unterstützer, die den letzten Entwurf schon gesichtet haben
  • Gesamtzahl der potentiellen Unterstützer.

Hinsichtlich der einzelnen Änderungsideen gibt es je Anregung Angaben über die Anzahl von Anhängern und Gegnern entsprechend der oben genannten Feedback-Klassifizierung.

Bis zur eigentlichen Abstimmung ist es jederzeit möglich, weitere Initiativen zu starten (weitere Alternativanträge zu erstellen).


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