Die 5 W-Fragen politischer Beteiligung: Wer soll an was, womit, wie und wozu beteiligt werden?  

von Björn Swiercyek am 02. September 2011

Mit den folgenden 5 Fragestellungen soll dem Leser eine Struktur an die Hand gegeben werden, mit der bestehende und zukünftige politische Beteiligungsmöglichkeiten besser bewertet werden können.

1. WER soll sich beteiligen?

Das erste W beschäftigt sich mit der Frage wer beteiligt werden soll. Dies erscheint auf den ersten Blick trivial. In vielen Fällen liegt es tatsächlich auf der Hand, wer zum Teilnehmerkreis gehören soll: Das Programm einer Partei sollten die Mitglieder der Partei festlegen, für die Gestaltung ihres Sandkastens sollten Vorschläge von den Kindergartenkindern gemacht werden, die ihn später benutzen. Bei anderen Beteiligungsmöglichkeiten wird es jedoch schwieriger. So ist beispielsweise umstritten, ob Parlamente nur von Staatsangehörigen oder von allen Bewohnern gewählt werden sollen oder wie sich dies bei Volksabstimmungen verhalten soll. Grundsatz bei dieser Frage muss das demokratische Prinzip sein, dass diejenigen entscheiden sollen, die von einer Entscheidung betroffen sind. Eine eindeutige Festlegung ist in jedem Falle notwendig.

Es muss vor der Durchführung der Beteiligung genau geregelt sein, wer teilnahmeberechtigt ist und auch wie dies geprüft wird.

2. WAS ist der Gegenstand der Beteiligung?

Bei einer Beteiligung muss es um einen Sachverhalt oder eine Menge von Sachverhalten gehen. Der Umfang des oder der Sachverhalte kann sehr unterschiedlich sein. Der Sachverhalt kann klar umgrenzt sein, z. B. eine einmalige Bürgerbeteiligung bei einem Baugenehmigungsverfahren oder auch sehr weit gefasst, wie z. B. die dauernde Beteiligung der Mitglieder an allen Belangen einer Organisation.

Es muss vor der Durchführung der Beteiligung eindeutig geregelt sein, was der Gegenstand der Beteiligung ist.

3. WOMIT soll sich beteiligt werden?

Die Frage nach dem womit betrifft die eingesetzten Mittel. Je nach Teilnehmerkreis sowie Gegenstand und Ziel der Beteiligung sind unterschiedliche Mittel geeignet. Aus dem Spektrum von Mitteln wie u. a. persönlichen Diskussionen, Anhörungsverfahren, Meinungsbildern und Abstimmungen per Handzeichen, Wahlen und Abstimmungen per Urne sowie Aussprachen auf Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Urabstimmungen, elektronischen Diskussionen oder Liquid Democracy gilt es jeweils das geeignete auszuwählen.

Es muss vorher eindeutig geregelt werden, mit welchem Mittel eine Beteiligung durchgeführt wird.

4. WIE wird das Mittel verwendet?

Die Auswahl der richtigen Mittel alleine reicht jedoch nicht aus. Es sind – je nach eingesetztem Mittel – z. B. Quoren und nötige Mehrheiten, Fristen, Termine und die Art der Akkreditierung vor der Beteiligung festzulegen. Bei allen Mitteln sind auch bei den praktischen Fragen des Einsatzes immer die demokratischen Grundsätze zu beachten, dass jedem Teilnehmer eine Stimme zusteht und dass die Vorgänge überprüfbar sein müssen. Bei Urnenwahlen oder Urabstimmungen muss z. B. die Urne und die Auszählung beobachtet werden können. Bei offenen Abstimmungen muss sehr genau und ggfs. mehrfach gezählt werden und bei größeren Gruppen sind Stimmkarten nötig. Grundsätzlich – insbesondere bei elektronischen Abstimmungen –  ist zu beachten, dass demokratische Verfahren nur dann überprüfbar sein können, wenn sie offen stattfinden oder eine echte Wahlurne zum Einsatz kommt.

Bevor die Beteiligung durchgeführt wird, muss genau festgelegt werden, wie das Mittel im Detail eingesetzt werden soll.

5. WOZU dient die Beteiligung?

Eine eigene und die abschließende Frage bildet das “danach“. Wozu dient die Beteiligung und welche Auswirkung soll sie haben? Soll nur die Meinung der Teilnehmer erhoben werden, sollen unverbindliche Empfehlungen an ein Gremium ausgesprochen werden oder sollen verbindliche Entscheidungen getroffen werden? Diese Frage ist von besonderer Bedeutung für die Teilnehmer, denn deren Motivation ist in besonderem Maße von den aus der Beteiligung resultierenden Einflußmöglichkeiten abhängig.

Welche Auswirkungen die Beteiligung haben soll, muss festgeleget werden, bevor sie durchgeführt wird.

Schlußworte

Bitte denkt immer, wenn ihr eine Beteiligungsmöglichkeit bewerten oder erschaffen wollt, an die 5 W-Fragen der Beteiligung:

WER soll an WAS, WOMIT, WIE und WOZU beteiligt werden?